Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst die rechtliche Interessenwahrnehmung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern überwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts.
Die Haupttätigkeiten:
Kündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz
Vertragsaufhebung und -abwicklung
Abmahnungen
Vergütungsfragen
Beratung in vertraglichen Fragen
Arbeitszeugnis
Darüber hinaus sind diverse Fragen im laufenden oder beendeten Arbeitsverhältnis denkbar. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu rechtlichen Problemen in arbeitsrechtlichen Sachverhalten. Aufgrund der teilweise kurzen Ausschlussfristen empfiehlt es sich, bei (Beratungs-) Bedarf frühzeitig einen Termin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren und dabei sämtliche Vertragsunterlagen, Erklärungen sowie die letzten Lohnabrechnungen vorzulegen.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen — soweit möglich — eine rechtliche Lösung erarbeiten und Sie im Laufe des Mandats einschließlich eines ggf. notwendigen Gerichtsverfahrens betreuen.