Erbrecht

Ein weiterer Interessenschwerpunkt von RA Hinze ist das Erbrecht.

Unsere Kanzlei bietet in diesem Bereich eine umfassende Beratung und zwar sowohl vor als auch nach dem Erbfall.

Unter anderem bietet Ihnen unsere Kanzlei Hilfestellung bei der Nachlassplanung und unterstützt bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie bei der Fertigung von Patientenverfügungen und Generalvollmachten.

Darüber hinaus klären wir Sie bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung über die gesetzliche Erbfolge auf und helfen Ihnen bei der Ermittlung der Erbquoten der erbberechtigen Personen.

Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung liegen unsere Haupttätigkeiten in der Betreuung in Erbscheinsverfahren, in der Geltendmachung und Abwehr von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen sowie in der Einleitung von Teilungsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.