Familienrecht

Auch der Bereich des Familienrechts zählt zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Teßmar & Hinze

RA Hinze berät Sie im Falle der Trennung von Ihrem Ehepartner oder ihrem Lebensgefährten ausführlich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen.

Von zentraler Bedeutung sind dabei regelmäßig wechselseitige Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche, Ansprüche auf Herausgabe persönlicher Gegenstände und  Aufteilung des gemeinschaftlichen Hausrats sowie Umgangs-und Sorgerechtsansprüche aber auch die Frage, wie mit der gemeinschaftlich angeschafften Immobilie verfahren werden soll.

Außerdem steht RA Hinze Ihnen u.a. mit folgenden Tätigkeiten zur Seite:

  •     Auflösung gemeinschaftlicher Mietverhältnisse
  •     Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhalts- und Trennungsunterhaltsansprüchen sowie von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt
  •     Abänderung bestehender Unterhaltstitel
  •     Stellung von Scheidungsanträgen
  •     Vertretung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  •     Stellung und Abwehr von Anträgen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit einem gemeinschaftlichen Kind
  •     Vaterschaftsanfechtungen
  •     Vertretung in Gewaltschutzsachen

Im Focus stehen dabei selbstverständlich stets die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten und nicht zwingend nur monetäre Aspekte.