Miet-Wohnungseigentumsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Teßmar & Hinze ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Entgegen der tatsächlichen Bezeichnung umfasst das Tätigkeitsfeld des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht neben dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht auch die Bereiche Immobilienrecht, Maklerrecht und Nachbarrecht.

Wen wir vertreten:

Mieter (privat und gewerblich)
Vermieter (privat und gewerblich)
Untermieter
Immobilienmakler
Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften
Hauverwaltungen
Grundstückseigentümer

Welche Tätigkeiten wir u.a. anbieten
Haupttätigkeiten im Bereich der Mietervertretung sind:

Überprüfung von Mietvertragsklauseln, wie beispielsweise Renovierungsklauseln
Überprüfung und Anfechtung von Betriebskostenabrechnungen
Überprüfung und Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
Überprüfung und Zurückweisung von Betriebskostenanpassungen
Formulierung von Mängelanzeigen und Minderungsankündigungen
Zurückweisung unberechtigter Abmahnungen und Kündigungen
Abschluss von Mietaufhebungsvereinbarungen
Rückforderung von geleisteten Mietkautionen nach Beendigung des Mietverhältnisses

Haupttätigkeiten im Bereich der Vermietervertretung sind:

Gestaltung von Mietverträgen
Überprüfung von Mietvertragsklauseln
Einzug von Mietrückständen
Formulierung von Mieterhöhungsverlangen, Abmahnschreiben, und Kündigungen
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen der Mietsache
Abschluss von Mietaufhebungsvereinbarungen
Durchführung der Räumungsvollstreckung aus Räumungstiteln

Serviceleistungen vorab

Damit wir schnell und effizient für Sie tätig werden und uns gegenüber der Gegenpartei als Ihre Rechtsvertreter legitimieren können, haben wir für Sie hinterlegt: