Verkehrsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht. Rechtsfragen aus allen Bereichen des Rechts, also aus dem Bereich des Strafrechts, des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts, gehören hierzu.1.) Recht des Schadenersatzes

Beim Schadenersatzrecht bzw. beim Verkehrszivilrecht geht es um Fragen der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Für eine Bearbeitung Ihres Unfallschadens können Sie den Unfallfragebogen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Anhand der erhaltenen Informationen ist es uns möglich, Ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. durchzusetzen. In diesem Fall benötigen wir noch die unterzeichnete Vollmacht.

2.) Versicherungsrecht

Sehr eng mit dem Verkehrsunfall verknüpft sind oft eigene versicherungsvertragliche Probleme. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihre Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung oder Unfallversicherung.

 

Vollmacht

Unfallfragebogen

Hinweis: Sie können den "Unfallfragebogen" auch digital ausfüllen. Bitte nutzen Sie dazu den kostenlosen Acrobat Reader.


3.) Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht dreht sich alles um den Bußgeldkatalog: die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und ggf. Punkten und Fahrverbot. Unsere Aufgabe ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben. In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen haben Blut- und Atemalkohol und Drogen eine besondere Bedeutung. Denn das Fahren “unter Alkohol“ wird, wenn dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wurde, grundsätzlich vom Strafrichter geahndet.

4.)Verkehrsstrafrecht

Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Rechtsanwalts und damit unserer Tätigkeit die Verteidigung unseres Mandanten gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. “Klassische“ Verkehrsstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StBG), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StBG), die Unfallflucht (§ 142 StBG), die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StBG) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

5.) Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Wiederteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Spätestens dann, wenn ein fachärztliches Gutachten oder gar eine medizinische-psychologische Untersuchung (auch “MPU“ oder “Idiotentest“ genannt) erforderlich sind, ergibt sich ein dringender Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Vertretung.

6.) Vertragsrecht beim PKW-Kauf

Das Vertragsrecht für Kraftfahrzeuge ist in der Rechtsprechung ebenfalls zwischenzeitlich ein Teilgebiet. Verträge bei Kraftfahrzeugen werden täglich tausendfach geschlossen. Aufgrund der Einflüsse von europäischen Regelungen ist das Kaufrecht für Kraftfahrzeuge für den Laien schwer zu durchschauen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z.B. wenn Sie ein Kraftfahrzeug erworben haben, dieses jedoch mangelhaft ist. In dem Zusammenhang prüfen wir für Sie, ob Ansprüche auf Rücktritt oder Schadensersatz, Nutzungsausfall oder Mietwagenkostenersatz, etc bestehen.